Rechtssicherheit im WLAN: Warum der Digital Services Act nicht automatisch schützt

Wo die wahre Kostenfalle lauert

Viele Veranstalter, Gastronomen und Unternehmen fühlen sich heute sicher.
Die Störerhaftung ist abgeschafft, der Digital Services Act gilt: Also ist die Rechtssicherheit im WLAN geregelt?

Leider nein.
Diese Annahme ist weit verbreitet, aber gefährlich.

Zwar hat der Gesetzgeber das klassische Abmahnrisiko deutlich entschärft. Wer jedoch WLAN einfach „offen anbietet“, tauscht alte Probleme gegen neue – und oft deutlich teurere. Netzsperren, verlorene Gerichtsverfahren und Datenschutzverstöße lauern dort, wo viele sie nicht vermuten.

Zeit, mit ein paar Mythen aufzuräumen.

Der große Irrtum: „Ich hafte ja nicht mehr“

Seit der Reform des Telemedienrechts und mit dem Digital Services Act gilt das sogenannte Providerprivileg.
Vereinfacht gesagt: Wer lediglich den Internetzugang bereitstellt, zahlt keinen Schadensersatz für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer.

Das klingt beruhigend – ist aber nur die halbe Wahrheit, in Hinblick auf die Rechtssicherheit im WLAN.

Denn Haftungsfreiheit bedeutet nicht, dass niemand Ansprüche gegen Sie durchsetzen kann.
Die Haftung ist nicht verschwunden. Sie hat lediglich ihre Form geändert.

Und genau hier beginnt das Risiko für alle, die WLAN ohne professionelle Struktur anbieten.

Mehr dazu bei der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/wlanbetreiber-ihre-rechte-und-pflichten-bei-rechtsverstoessen-19261

Risiko 1: Die Kostenfalle „Sperranspruch“

Rechteinhaber dürfen weiterhin verlangen, dass Sie bestimmte Inhalte oder Dienste technisch blockieren, wenn über Ihr WLAN Rechtsverletzungen stattfinden. Juristisch spricht man vom sogenannten Sperranspruch.

Viele unterschätzen diese Gefahr.

Die erste außergerichtliche Aufforderung kostet meist nichts.
Doch wenn Sie die Sperre nicht umsetzen – oder technisch unzureichend –, landet der Fall vor Gericht.

Und dann wird es teuer.

Verlieren Sie das Verfahren, tragen Sie die gesamten Prozesskosten. Durch hohe Streitwerte entstehen schnell Rechnungen im vier- oder fünfstelligen Bereich. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst gehandelt haben oder nicht.

Ihr Anschluss, Ihr Risiko.

Risiko 2: Die Beweislast liegt bei Ihnen

Noch kritischer für die Rechtssicherheit im WLAN wird es im gerichtlichen Verfahren.

Taucht Ihre IP-Adresse in einer Ermittlung auf, stehen zunächst Sie im Fokus.
Gerichte erwarten dann konkrete Entlastung – keine pauschalen Aussagen.

Ein einfaches „Ich war es nicht, mein WLAN war offen“ reicht heute regelmäßig nicht mehr aus.

Sie müssen darlegen können:

  • dass Dritte Zugriff auf Ihr Netzwerk hatten

  • dass diese Dritten als Täter in Betracht kommen

  • dass Sie Ihrer Nachforschungspflicht nachgekommen sind

Ohne technische Protokolle ist das kaum möglich.

Und dann greift die sogenannte tatsächliche Vermutung der Täterschaft. Das Gericht behandelt Sie so, als hätten Sie selbst gehandelt – trotz Providerprivileg.

Risiko 3: Das Datenschutz-Dilemma

Naheliegender Gedanke:
Dann protokollieren Sie eben alles.

Genau hier öffnet sich die nächste Falle.

Das Datenschutzrecht setzt enge Grenzen. Das Speichern von MAC-Adressen oder Verbindungsdaten ohne wirksame Einwilligung ist in vielen Fällen unzulässig. Datenschutzbehörden sanktionieren Verstöße konsequent – Bußgelder inklusive.

Damit stehen Sie vor einem echten Dilemma:

  • Protokollieren Sie nicht, verlieren Sie im Zweifel den Urheberrechtsprozess.

  • Protokollieren Sie doch, riskieren Sie Datenschutzverstöße.

Mit handelsüblichen Routern gibt es aus dieser Zwickmühle keinen sauberen Ausweg.

Wie wir das Dilemma auflösen:

Als registrierter Telekommunikationsanbieter haben wir eine andere Rechtsgrundlage als ein Café oder Veranstalter. Wir dürfen Verkehrsdaten speichern – aber nur im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen, mit technischen Schutzvorkehrungen und klarer Zweckbindung.

Das heißt konkret:
Wir protokollieren nur das Nötigste, verschlüsselt und zeitlich begrenzt. Genug, um im Ernstfall Auskunft geben zu können. Aber nie mehr als datenschutzrechtlich zulässig.

Für Sie bedeutet das: Sie müssen sich um diese Balance nicht kümmern. Wir tun es.

Die Lösung für Rechtssicherheit im WLAN: Technisch aus der Schusslinie verschwinden

Echte Rechtssicherheit entsteht nicht durch Hoffnung oder juristische Winkelzüge.
Sie entsteht durch die richtige Architektur.

Bei Eventnet setzen wir deshalb auf ein klares Prinzip: VPN-Routing auf Provider-Ebene.

Der gesamte Datenverkehr Ihrer Gäste läuft verschlüsselt durch einen Tunnel direkt in unser Rechenzentrum. Nach außen tritt nicht Ihr Anschluss auf, sondern unserer.

Warum das rechtlich funktioniert:

Wer als Anschlussinhaber nach außen auftritt, ist auch der richtige Adressat für Sperrforderungen und Auskunftsverlangen. Durch das VPN-Routing werden wir zum faktischen Provider – mit Telekommunikationslizenz, professioneller Rechtsabteilung und der technischen Infrastruktur, um Sperransprüche sauber umzusetzen.

Sie bleiben unsichtbar. Juristisch und technisch.

Das verändert die Ausgangslage grundlegend:

  • Ihre IP-Adresse bleibt unsichtbar
  • Abmahnungen erreichen Sie nicht
  • Sperransprüche richten sich nicht gegen Sie
  • Beweislastfragen stellen sich für Sie nicht

Wir stehen dort, wo sonst Sie stehen würden.

Warum unsere Architektur mehr ist als nur WLAN

Ein rechtssicheres WLAN besteht aus mehr als einem Internetzugang.

Deshalb kombinieren wir mehrere Schutzebenen:

  • Vollständige Netztrennung: Das Gäste-WLAN ist strikt vom internen Netzwerk getrennt. Kassen, Server und Backoffice bleiben geschützt.

  • Client Isolation: Gäste sehen sich gegenseitig nicht. Angriffe von Gerät zu Gerät bleiben wirkungslos.

  • Rechtliches Shielding: Wir treten als registrierter Telekommunikationsanbieter auf und übernehmen das Risikomanagement.

Das ist kein Komfortmerkmal.
Das ist Absicherung.

Fazit: Rechtssicherheit im WLAN ist kein Zufall

Die Störerhaftung mag Geschichte sein – der Ärger nicht.
Netzsperren, Beweislasten und Datenschutzprobleme treffen heute vor allem diejenigen, die WLAN „einfach anbieten“.

Wer sich Aufwand, Kostenrisiken und Unsicherheit sparen möchte, setzt nicht auf Glück oder Halbwissen.
Er setzt auf professionelle Strukturen.

Mit Eventnet erhalten Sie nicht nur stabiles Internet, sondern auch juristische Entlastung. Unsere VPN-basierte Architektur nimmt Sie technisch und rechtlich aus der Verantwortung.

Kurz gesagt:

Wir liefern WLAN. Und wir halten Ihnen den Rücken frei.

Interessiert, wie das konkret bei Ihnen aussehen könnte?
Dann sprechen Sie uns an. Wir zeigen Ihnen die Lösung, erklären die Details und Sie entscheiden, ob das für Sie passt.

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