1.1. Die Eventnet GmbH (nachfolgend »Eventnet«) erbringt Leistungen in den Bereichen temporäre Netzwerke (Events/Miete), dauerhafte Festinstallationen (Verkauf/Werkvertrag) sowie Service und Wartung.
1.2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Eventnet stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.3. Angebote von Eventnet sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (Textform, z.B. E-Mail) von Eventnet zustande.
2.1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2. Eventnet ist berechtigt, Vorkasse oder Abschlagszahlungen zu verlangen (z. B. 50 % bei Auftragserteilung).
2.3. Preisanpassung: Soweit zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate liegen, ist Eventnet berechtigt, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen (z. B. Materialpreise, Lohnkosten, Vorlieferanten) angemessen zu erhöhen.
2.4. Verzug: Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Eventnet berechnet Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.1. Eventnet haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Eventnet nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3.3. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
3.4. Für Ausfälle durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Unwetter, Pandemie) oder Ausfall vorgelagerter Provider (ISP/Carrier) haftet Eventnet nicht.
4.1. Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der DSGVO, des TDDDG und des DDG einzuhalten.
5.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
5.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
6.1. Der Kunde stellt am Nutzungsort die erforderliche Infrastruktur (Strom, Zutritt, ggf. Mobilfunkabdeckung) bereit.
6.2. Bei Nutzung im Ausland trägt der Kunde alle Zölle, Steuern und beschafft notwendige Genehmigungen.
6.3. Der Kunde hat die Hardware vor Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüssen zu schützen. Das Betriebsrisiko für den Einsatzort liegt beim Kunden.
7.1. Eventnet schuldet die ordnungsgemäße Installation und Funktion der Hardware zum Zeitpunkt der Übergabe. Eine bestimmte Verfügbarkeit der Internetanbindung (SLA) wird nur geschuldet, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
7.2. Störungen sind unverzüglich anzuzeigen.
8.1. Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig (Stornierung), steht Eventnet eine angemessene Vergütung zu. Statt einer konkreten Berechnung der Ausfallkosten vereinbaren die Parteien folgende Pauschalen bezogen auf die Netto-Auftragssumme:
8.2. Fremdkosten (z. B. bereits gebuchte Reisen, Subunternehmer, Hardware-Einkäufe), die nicht mehr stornierbar sind, sind in jedem Fall zu 100 % vom Kunden zu erstatten.
8.3. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Eventnet kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.1. Der Mietzeitraum endet mit dem Wiedereintreffen der Ware bei Eventnet.
9.2. Verlust & Beschädigung: Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung der Mietsache während der Mietzeit hat der Kunde den Neuwert (Wiederbeschaffungswert) des Gerätes zu ersetzen, da eine Wiederbeschaffung gebrauchter gleichwertiger Geräte im gewerblichen Bereich oft nicht möglich ist. Bei reparierbaren Beschädigungen trägt der Kunde die Reparaturkosten.
9.3. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Kunde das anteilige Mietentgelt sowie Ersatz des weitergehenden Verzugsschadens.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Eventnet.
11.1. Nach Installation erfolgt eine Abnahme. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
11.2. Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
Bei Service- und Wartungsverträgen gelten die jeweils individuell im Einzelvertrag oder Angebot vereinbarten Konditionen (SLA, Reaktionszeiten). Sofern dort nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Abrechnung von Leistungen nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste von Eventnet.