AGB

1.       VERTRAGSGEGENSTAND

1.1.    Die Eventnet GmbH, Urbanstraße 116, 10967 Berlin, (nachfolgend »Eventnet« genannt) unterstützt ihre Vertragspartner (nachfolgend »Kunden«) bei der Planung, der Einrichtung, dem Betrieb und der Überwachung von mobilen und dauerhaften Datennetzwerken, die je nach Projekt vom Kunden oder von beliebigen Dritten (nachfolgend »Nutzer« genannt) zur Kommunikation genutzt werden können.

1.2.    Für diese Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

2.       PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

2.1.    Eventnet ist verpflichtet, ab dem Veranstaltungsbeginn am Vertragsort alle Leistungen nach Maßgabe des zuvor bestätigten Angebotes zur Verfügung zu stellen.

2.2.    Die Leistungspflicht von Eventnet gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von Vorleistungen, soweit Eventnet mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Eventnet beruht.

2.3.    Eventnet ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen

3.       VERFÜGBARKEIT DES DIENSTES

3.1.    Eventnet gewährleistet eine mittlere Verfügbarkeit des Dienstes von 97 % im Jahresdurchschnitt. Dabei ausgenommen sind Zeiten, in denen der Dienst auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Eventnet liegen     (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht erreichbar ist.

3.2.    Eventnet kann den Zugang zu seiner Infrastruktur ganz oder teilweise beschränken oder aussetzen, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

4.       VERTRAGSLAUFZEIT

4.1.    Die Laufzeit dieses Vertrages endet mit Veranstaltungsende. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist während der Laufzeit ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

4.2.    Eventnet ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn:

4.3.    der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht erfüllt,

4.4.    Eventnet und deren Mitarbeiter oder Beauftragten den Zugang zum Vertragsort nicht in der Weise ermöglicht, die zu einer Vertragserfüllung notwendig ist,

4.5.    die von Eventnet eingesetzte technische Ausstattung unsachgemäß oder vertragswidrig behandelt oder dies durch Dritte zulässt.

4.6.    Wird der Vertrag gleich aus welchem Grund und von welcher Vertragspartei außerordentlich gekündigt, hat der Kunde von Eventnet eingesetzte Hardware unverzüglich herauszugeben.

4.7.    Kündigt Eventnet das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos, steht ihr ein Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 75 % des Vertragspreises zu. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Eventnet kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Eventnet bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

4.8.    Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

5.       PFLICHTEN DES KUNDEN

5.1.    Der Kunde verpflichtet sich:

Eventnet alle zur Abwicklung der Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen,

die von Eventnet im Rahmen dieses Vertrages eingesetzte Hardware vor schädlichen Einflüssen Dritter zu schützen,

soweit erforderlich den Mitarbeitern von Eventnet bzw. deren Erfüllungsgehilfen in einer Weise Zugang zu der eingesetzten Hardware zu ermöglichen, die es Eventnet erlaubt, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

erkennbare Schäden und Mängel an der eingesetzten Hardware oder Störungen des Dienstes unverzüglich anzuzeigen,

keine Änderungen an den dem Vertragszweck dienenden technischen Einrichtungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen,

5.2.    Ggf. bestehen neben den in diesem Vertrag genannten Pflichten des Kunden weitere gesetzliche Pflichten. Eventnet ist nicht verpflichtet, den Kunden auf konkrete gesetzliche Pflichten hinzuweisen.

6.       ABNAHME DER LEISTUNG UND NACHBESSERUNG

6.1.    Sofern bei Abnahme des bereiten Dienstes von dem Kunden keine Einwände gegen die vertragsgemäße Ausführung erhoben werden, gilt dieser als mangelfrei zur Verfügung gestellt.

6.2.    Der Kunde ist mit der Rüge der Mangelhaftigkeit ausgeschlossen, sofern es sich nicht um einen nachweislich später aufgetreten oder zum Zeitpunkt der Abnehme nicht erkennbaren Mangel handelt.

6.3.    Eventnet wird im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Störungen des Dienstes innerhalb angemessener Fristen unverzüglich beseitigen, soweit sie von Eventnet zu vertreten sind.

6.4.    Der Kunde ist verpflichtet, Eventnet Mängel und/oder das Auftreten von erkennbaren Störungen unverzüglich anzuzeigen. Eine Schadensersatzverpflichtung des Kunden besteht ungeachtet der nachstehenden Regelungen nur, wenn der Kunde die erkennbare Störung oder den erkennbaren Mangel unverzüglich angezeigt hat.

6.5.    Hat Eventnet die jeweilige Störung oder den Mangel zu vertreten, stehen dem Kunden Minderungs- und Schadensersatzansprüche erst nach durchgeführter zweimaliger Nachbesserung zu.

6.6.    Hat der Kunde die Störung oder den Mangel zu vertreten, oder liegt Eventnet eine von dem Kunden gemeldete Störung oder ein gemeldeter Mangel nicht vor, ist Eventnet berechtigt, dem Kunden die hierdurch Eventnet entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

7.       HAFTUNGSAUSSCHLUSS

7.1.    Eventnet ist nicht für Inhalte verantwortlich, die von dem Kunden, den Endnutzern oder Dritten über den Dienst abgerufen, in das Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden. Die übertragenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch Eventnet.

7.2.    Die Haftung von Eventnet gegenüber dem Kunden oder Dritten, sofern diese keine Verbraucher sind, ist auf grob fahrlässige oder vorsätzlich Pflichtverletzungen von Eventnet, ihrer gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen beschränkt.

7.3.    Die Haftung ist der Höhe nach in jedem Fall auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung von Eventnet für schuldhaften Datenverlust nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

7.4.    Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Eventnet zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

7.5.    Bei Ereignissen höherer Gewalt, die Eventnet die Erfüllung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet Eventnet nicht. Ist Eventnet durch Ereignisse höherer Gewalt an einer ordnungsgemäßen Erfüllung oder Verpflichtung gehindert, ist Eventnet für die Zeit der Dauer der Behinderung von Ihrer Leistungspflicht befreit und berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben, sofern dadurch nicht der Vertragszweck unmöglich gemacht wird. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die, selbst wenn sie vorhersehbar waren, außerhalb der Einflusses von Eventnet liegen und dann Auswirkungen auch auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Vertragskunde nicht hätten verhindert werden können. Zu diesen Ereignissen zählen unter anderem Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Transportmittel oder Energie, unvorhergesehenem Ausbleiben der Lieferung durch Lieferanten, soweit diese sorgfältig ausgewählt wurden. Dies gilt auch für Dritte, deren Eventnet sich zur Erfüllung des Vertrages bedient.

7.6.    Eventnet haftet nicht für Schäden die durch die Benutzung des Dienstes entstehen können.

7.7.    Der Endnutzer ist selbst für einen ausreichenden Virenschutz, Datensicherung, etc. verantwortlich.

8.       DATENSCHUTZ

8.1.    Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass seine für die Vertragserfüllung notwendigen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Darüber hinaus ist dies zulässig, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutz-Gesetz (BDSG) oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Eventnet behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden.

8.2.    Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften des TKG, TMG und BDSG.

8.3.    Eventnet wird insbesondere personenbezogene Daten der Endnutzer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des TKG, TMG und BDSG zum Zwecke der Vertragserfüllung erheben, verarbeiten und speichern. Verkehrsdaten werden von Eventnet nach den gesetzlichen Vorgaben des TKG zu Abrechnungszwecken und zur Missbrauchs- und Störungsbeseitigung erhoben, verarbeitet und gespeichert. Darüber hinaus behält sich Eventnet vor, Verkehrsdaten anonymisiert zu statistischen Zwecken auszuwerten. Die Fristen des TKG zum Löschen von Daten werden von Eventnet eingehalten.

8.4.    Die Parteien haben die in ihrem Herrschaftsbereich befindlichen Netzwerkgeräte durch technische und organisatorische Maßnahmen gem. der Anlage zu § 9 S.1 BDSG abzusichern. Insbesondere müssen die Parteien die ihrem Zugriff unterliegenden IT-Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung personenbezogener Daten der Endnutzer, sowie gegen sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe durch Mitarbeiter des Kunden, durch Endnutzer oder durch Dritte schützen.

9.       GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT, VERTRAGSSPRACHE, GELTENDES RECHT

9.1.    Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen und gehört der Auftrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Berlin Gerichtsstand. Für alle Kunde, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand haben, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.

9.2.    Die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Eventnet unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.   SALVATORISCHE KLAUSEL

10.1.Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nicht durchführbar sein, die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Vertragskunde eine Regelung treffen, welche dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Verträge eine Regelungslücke enthalten. Ersatzweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.2.Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages. Dies gilt auch, wenn Eventnet der Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden, sind nur dann wirksam, wenn sich Eventnet damit ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die vereinbarte Schriftform.